Was bedeutet Drehtürklausel?

Was eine Drehtür ist, weiß jeder. Doch was ist eine Drehtürklausel? Der Name erklärt sich von selbst. Ein/e Mitarbeiter/in muss sich wie in einer Drehtür vorkommen, wenn eine Firma dem/der festangestellten Mitarbeiter/in kündigt und ihn/sie dann in kurzer Zeit (d.h. nach weniger als 6 Monaten) über die Zeitarbeit wieder in Arbeit nimmt und zwar zu für den Mitarbeiter ungünstigeren Konditionen. Dem schiebt die Drehtürklausel einen Riegel vor.

Diese regelt, dass in den Fällen, in denen der/die Arbeitnehmer/in von dem gleichen Arbeitgeber oder auch einem konzernangehörigen Unternehmen innerhalb eines halben Jahres über eine Zeitarbeitsfirma wieder eingestellt wird, er/sie sofort nach dem Equal-Pay-Prinzip das gleiche Gehalt bekommen wie ein/e zum Vergleich festangestellte/r Arbeitnehmer/in der Firma.

Auch die gleichen Arbeitsbedingungen müssen geboten werden, wie z. B. die Inanspruchnahme von Kinderbetreuungseinrichtungen oder das Nutzen von betriebseigenen Sportstätten, Essenszuschüssen usw. Die Drehtürklausel erfüllt also eine Schutzfunktion gegenüber den Leiharbeitnehmern.

Wichtige Formvorschriften

1. Die Kennzeichnungspflicht

In einem Vertrag zwischen Zeitarbeitsunternehmen und Entleiher muss ausschließlich die Bezeichnung „Arbeitnehmerüberlassungsvertrag“, kurz AÜV, verwendet werden. Die Schriftform für den AÜV ist gesetzlich geregelt, also unbedingt erforderlich.

2. Die Konkretisierungspflicht

Dieses bedeutet, dass VOR dem Beginn der Überlassung in dieser beschriebenen Schriftform der Leiharbeiter m/w mit Namen und möglichst auch mit dem Geburtsdatum genannt werden muss. Der Überlassungsvertrag ist also immer personenbezogen.

3. Die Informationspflicht

Diese Pflicht bedeutet: VOR jedem Einsatz ist der betreffende Mitarbeiter zu informieren, mündlich und auch schriftlich, dass er als „Leiharbeitnehmer“ eingesetzt wird. Dieses kann z. B. schriftlich in der betreffenden Einsatzzuweisung verankert werden.